NachbG NRW Nachbarrechtsgesetz
ZivilrechtBürgerliches Recht
Sachenrecht
Eine Einfriedigungspflicht besteht nicht, wenn und soweit
- a)die Grenze mit Gebäuden besetzt ist,
- b)Einfriedigungen nicht zulässig sind oder
- c)
Quelle: Justizportal NRW
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